Neue Sicherheitspflichten für Immobilieneinheiten, die für touristische Zwecke vermietet werden sollen.

Gesetz vom 15. Dezember 2023 Nr. 191, Art. 13-ter legt neue Sicherheitsaspekte fest, die für Wohneinheiten, die zur touristischen Vermietung bestimmt sind, sowie für Hotel- und Nicht-Hotel-Touristeneinrichtungen gemäß den regionalen Tourismusvorschriften beachtet werden müssen.

Diese Objekte müssen den Sicherheitsanforderungen der Anlagen entsprechen, insbesondere müssen sie mit Vorrichtungen ausgestattet sein, die das mögliche Vorhandensein von brennbaren Gasen und Kohlenmonoxid erkennen. Außerdem sollten tragbare Feuerlöscher installiert werden.

Für weitere Informationen und Details stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

 

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